Meisterbetrieb​
Inh. N. Bumann
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Regelung zur Terminvereinbarung
Damit wir unseren Kunden immer unsere volle Aufmerksamkeit widmen können und ohne Zeitdruck zum
bestmöglichen Ergebnis gelangen, arbeiten wir au​schließlich mit verbindlichen Terminvereinbarungen.
Dies schafft eine ruhigere und entspanntere Atmosphäre im Salon und vermeidet Wartezeiten.
Sehr kurzfristige Termin-Stornierungen, Umbuchungen und „Nichterscheinen“ bedeuten für uns einen wirtschaftlichen Schaden,
da sich die „Buchungs-Lücke“ meist nicht mehr schließen lässt. Termin-Absagen und Umbuchungen
müssen mind. 48 Stunden vor dem gebuchten Termin telefonisch und während unserer Öffnungszeiten
an uns kommuniziert werden.
Bei „Nichteinhaltung“ dieser Regelung stellen wir unsere Ausfallkosten in Rechnung.
Da leider „Nichterscheinen und kurzfristige Absagen“ in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben
und ebenso unser Schaden daraus, sehen wir uns leider zu dieser Vorgehensweise gezwungen.
Wir bitten um Verständnis !