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Regelung zur Terminvereinbarung


Damit wir unseren Kunden immer unsere volle Aufmerksamkeit widmen können und ohne Zeitdruck zum 

bestmöglichen Ergebnis gelangen, arbeiten wir au​schließlich mit verbindlichen Terminvereinbarungen.

 Dies schafft eine ruhigere und entspanntere Atmosphäre im Salon und vermeidet Wartezeiten. 

Sehr kurzfristige Termin-Stornierungen, Umbuchungen und „Nichterscheinen“ bedeuten für uns einen wirtschaftlichen Schaden,

da sich die „Buchungs-Lücke“ meist nicht mehr schließen lässt. Termin-Absagen und Umbuchungen

müssen mind. 48 Stunden vor dem gebuchten Termin telefonisch und während unserer Öffnungszeiten

an uns kommuniziert werden.

Bei „Nichteinhaltung“ dieser Regelung stellen wir unsere Ausfallkosten in Rechnung.

Da leider „Nichterscheinen und kurzfristige Absagen“ in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben

und ebenso unser Schaden daraus, sehen wir uns leider zu dieser Vorgehensweise gezwungen.


Wir bitten um Verständnis !


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